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Fahrradbasar - AGB's
Fahrradbasar
-Allgemeine Geschäftsbedingungen-
- Verkäufer, Käufer und Besucher erkennen mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung die AGB an.
- Der Lions Club Förderverein bietet eine Möglichkeit für den Vertragsschluss zwischen Verkäufer und Käufer, ist in keinem Fall Vertreter oder Erfüllungsgehilfe einer der beiden Parteien. Der Verkäufer legt den Verkaufspreis fest, der Lions Club Förderverein ist nicht berechtigt, Preise zu ändern.
- Es wird eine Annahmegebühr von 5,00 Euro je Artikel erhoben, welche sofort zu entrichten ist. Ausgenommen hiervon sind Artikel, die gespendet werden.
- Bei Verkauf erhält der Lions Club Förderverein eine Verkaufsprovision von 10% des Verkaufspreises.
- Die Annahme der Artikel erfolgt von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Der Verkauf der Waren erfolgt von 12:30 bis 15:00 Uhr. - Anbauteile, wie z.B. Tacho, Schlösser, Luftpumpe usw. sind besonders zu sichern (z. B. Klebeband) oder zu entfernen.
- Die Abholung des Verkaufserlöses oder nicht verkaufter Artikel ist von 15:00 bis 16:00 Uhr möglich. Nicht abgeholte Artikel werden dem Theresien Kinder- und Jugendhilfezentrum e.V. gespendet. Bei Verspätung telefonische Kontaktaufnahme unter Tel. 0176 / 50 13 18 18.
- Für den Zustand der zum Verkauf stehenden Artikel übernimmt der Lions Club Förderverein keine Haftung. Die Haftung für etwaige Schäden an Personen oder Sachen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und / oder nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungshöchstgrenze beträgt 500 Euro.
- Der Verkäufer versichert mit seiner Teilnahme, der rechtmäßige Eigentümer des angebotenen Artikels zu sein. Er muss seinen Verkaufs-Bon vollständig (Name und Adresse) ausfüllen, die Angaben werden stichprobenartig geprüft. Wer seinen Verkaufs-Bon unvollständig ausfüllt, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Eine Reservierung von Fahrrädern zum Zweck einer späteren Kaufentscheidung ist nicht gestattet.
- Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten; dieser übt das Hausrecht aus.
- Die Benutzung der Fahrräder bei Probefahrten erfolgt auf eigene Gefahr.
- Für Schäden haftet der Verursacher.
- Gerichtsstand ist Offenbach am Main.
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